Wir beraten Sie zu allen Kostenfragen – Ihre Hörgerätespezialisten in Frankfurt

Mit Krankenkassenleistungen

Günstig zu Ihrem Hörgerät – so geht es

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen feste Beträge als Zuschüsse an neue Hörsysteme alle 6 Jahre bei Erwachsenen und alle 4 Jahre bei Kindern.

Diese Festbeträge können bei einzelnen Krankenkassen leicht differieren. Die exakten Zahlen ermitteln wir für Sie – Lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot erstellen.

 

Bei Grundversorgungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, die Zuzahlung durch Sie beträgt 10 Euro pro Hörgerät. Bei teureren Geräten erhöht sich die Zuzahlung entsprechend dem Preis.

Der Erstattungsbetrag bei den Privaten Krankenkassen ist sehr unterschiedlich und hängt vom Individualvertrag mit der Krankenkasse ab, kann aber bei uns über einen Kostenvoranschlag mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt werden.

Die Festbeträge für Kinderversorgungen liegen über den Beträgen der Erwachsenenversorgung. Wir haben es uns zur Mission gemacht, Ihr Kind bestmöglich zu versorgen, und das möglichst kostenfrei für Sie! 

Was kostet ein Hörgerät?
Hörgeräte können – ähnlich wie Hotels – in unterschiedliche Klassen unterteilt werden, wobei mehr Sterne in der Regel mehr Komfort durch weniger Geräusche, eine bessere Auflösung, die Anbindungsmöglichkeit ans Smartphone,… – aber somit auch höhere Kosten bedeuten. Bei der Ausprobe verschiedener Hörgeräte gehen wir gerne auf Ihre Wünsche ein und bieten Ihnen an, das angestrebte Techniklevel auszuprobieren.

Erfahren Sie hier, was besonders zu beachten ist

Wichtige Tipps zur Hörgeräteversorgung

 

von A.Eichenauer, Hörwissenschaftlerin

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